1. Unternehmensgegenstand
Die YellowPark TrainingsAkademie GmbH (im Nachfolgenden „YellowPark“ genannt) ist ein
Weiterbildungsunternehmen. Die Kernkompetenzen bestehen in der Bedarfsermittlung, den daraus
resultierenden maßgeschneiderten Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Softskill- und IT-
Schulungen sowie Konzeptionierungen und Umsetzung von Modulreihen und kundenbezogener
Trainingsmaßnahmen.
Trainer und Dozenten werden nach dem QM ISO 9001 ausgewählt. Die YellowPark garantiert, dass
die Schulungen, Seminare und Trainings von qualifizierten Kräften durchgeführt werden. Dabei kann
es sich sowohl um kurze zeitliche Einsätze von Trainern und Dozenten handeln, als auch um die
mittel- bis längerfristige Begleitung von unterschiedlichen Projekten.
2. Vertragsbeziehungen
2.1. Zwischen dem Auftraggeber und YellowPark werden Rahmenverträge geschlossen. Aufgrund
dieser Rahmenverträge werden die einzelnen Aufträge erteilt. Dem Auftraggeber ist es untersagt, mit
dem jeweiligen Trainer oder Dozenten direkt Verträge zu schließen. Etwaige Änderungen im Rahmen
der Schulungsmaßnahmen sind ausschließlich mit der YellowPark zu vereinbaren.
2.2. Die Trainer und Dozenten werden von YellowPark gemäß den Anforderungen des Auftraggebers
ausgewählt und sind nach Einschätzung von YellowPark für die Umsetzung der gewünschten
Aufgaben beim Auftraggeber geeignet. Der Auftraggeber ist jedoch gehalten, sich selber von der
Eignung des Trainers für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen. Die Entscheidung liegt alleine
beim Auftraggeber.
2.3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Trainer oder Dozent die YellowPark über direkt bei ihm
angefragte Auftragseinsätze informiert. Die erforderlichen inhaltlichen und finanziellen Angebote
werden von der YellowPark erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2.4. Bei unvorhersehbarer Abwesenheit des Trainers (z. B. Krankheit, Unfall etc.) wird YellowPark auf
Verlangen des Auftraggebers versuchen, schnellstmöglich einen geeigneten Ersatz-Trainer zur
Verfügung zu stellen. Sollte YellowPark keinen geeigneten Trainer oder Dozenten dem Auftraggeber
zur Verfügung stellen können, ist der Auftraggeber von der Zahlung jeglicher Schulungskosten oder
Honorare frei. Etwaiger Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat den Trainer bei der Durchführung des Auftrages zu unterstützen und ihm
alle zur Ausführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sowie das Erforderliche zu
tun, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen. Im Vorfeld sind alle Absprachen
mit YellowPark zu treffen, um den Rahmen der Schulung, des Seminars, des Projektes oder des
Trainings fest zu legen.
3.2. Der Auftraggeber informiert auf Nachfrage YellowPark über seine Beurteilung der Leistung des
Trainers. Etwaige Probleme oder Differenzen werden vom Auftraggeber umgehend mit der
YellowPark erörtert, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Insbesondere wird der Auftraggeber
Einwendungen gegen die Art der Leistungserbringung durch den Trainer unverzüglich und schriftlich
der YellowPark zur Kenntnis bringen.
3.3. Zusätzlich findet in einem noch zu definierendem Rhythmus eine Besprechung zwischen dem
verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers, dem verantwortlichen Ansprechpartner von
YellowPark und gegebenenfalls auch mit dem Trainer statt, um den Status der Zusammenarbeit,
Fortschritte, erzielte Ergebnisse, sowie weiteren Handlungsbedarf etc. zu erörtern.
4. Rechnungsstellung und Nebenkosten
4.1. Die Rechnungsstellung von YellowPark an den Auftraggeber erfolgt nach Abschluss einzelner
Module, Seminar- und Projektabschnitte und Schulungen.
4.2. Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim
Auftraggeber zu erfolgen, es sei denn, es sind andere Absprachen direkt getroffen worden.
4.3. Nebenkosten: Reisekosten werden von YellowPark verauslagt und gegen Aufwandsbelege dem
Auftraggeber gegenüber abgerechnet. Für diesen Aufwand berechnet YellowPark eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt.
5. Vertragsverhältnis Auftraggeber / Trainer / Dozent
5.1. Weder der Auftraggeber noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen wird mit dem von
YellowPark vermittelten Trainer oder Dozenten während der Laufzeit eines Vertrages– oder
innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Vertragsende – direkt oder indirekt ein
Vertragsverhältnis eingehen noch ein festes Anstellungsverhältnis begründen, sofern nicht
eine vorherige schriftliche Zustimmung von YellowPark erteilt wurde.
5.2. Sollte YellowPark die Zustimmung erteilen, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, mit
Unterzeichnung eines Anstellungsvertrags ein marktübliches Vermittlungshonorar in Höhe von 1/3 des
Zieljahresgehalts an YellowPark zu zahlen. Bei direkter Beauftragung als freiberuflicher Trainer ist
ein Vermittlungshonorar von 30% des mit dem Dozenten/Trainer über den Lauf eines halben Jahres
vereinbarten Honorars an YellowPark zu zahlen und ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss
bzw. Auftragserteilung fällig – zuzüglich jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Grundlagen der Zusammenarbeit
6.1. Der Trainer ist als selbständiger Unternehmer (freier Mitarbeiter) im Namen und im Auftrage von
YellowPark für den Auftraggeber tätig. Weder YellowPark noch der Auftraggeber üben ein Weisungs-
oder Direktionsrecht gegenüber dem Trainer aus. Er hat jedoch fachliche und zeitliche Vorgaben des
Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit
unter Berücksichtigung von dessen Betriebsorganisation erforderlich ist.
6.2. YellowPark hat den Trainer zur zeitlich unbegrenzten Verschwiegenheit – hinsichtlich sämtlicher
geschäftsrelevanter Informationen und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers – verpflichtet, die er
vor Antritt und in Ausübung seines Einsatzes erworben hat. Der Trainer ist verpflichtet, alle während
seines Einsatzes für den Auftraggeber erhaltenen Unterlagen, Daten und Arbeitsmittel bei
Vertragsende dem Auftraggeber vollständig und ohne Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
zurückzugeben.
7. Auftragsverschiebung, Stornierung, Kündigung der Zusammenarbeit
7.1. Die terminlichen Absprachen trifft der Auftraggeber mit YellowPark. Die zwischen dem
Auftraggeber und YellowPark nach Auftragsbestätigung vereinbarten Einsatztermine des Trainers für
den Auftraggeber können von dem Auftraggeber entweder verschoben oder storniert werden.
Terminsverschiebungen sind vom Auftraggeber YellowPark schriftlich mit einer Frist von vier Wochen
vor Seminarbeginn vorab mitzuteilen. Bei Einhaltung dieser Frist entstehen keine Kosten oder
Ausfallhonorar.
7.2. Stornierung sind vom Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen vor Seminarbeginn
mitzuteilen, es entstehen keine Kosten. Im Falle einer schriftlichen Absage weniger als vier Wochen
vor Seminarsbeginn werden 25 % der Kursgebühren berechnet, bei schriftlichen Absagen ab 10
Arbeitstagen vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen berechnen wir die vollen Gebühren.
7.3. Verschiebt oder storniert der Auftraggeber nach der in Punkt 7.1
oder 7.2 angegebenen Frist einen oder mehrere Auftragstermin/e, die mit dem von YellowPark
vermittelten Trainer bereits vereinbart wurden, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet 100%
plus MwSt. des Honorars zu zahlen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform .
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und
YellowPark findet Deutsches Recht Anwendung.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu
vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Dasselbe gilt für den Fall einer rechtlichen Lücke.
Neueste Kommentare